(na), Vertrieb und Service für Licht- und Tonanlagen, der Vertrieb und Service von Soft- und Hardware einschließlich Zubehör. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an ihnen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 26. Januar 2022
Softwareentwicklung; Übernahme und Durchführung von Aufträgen zur Unternehmensberatung; Hardware, Netzbetreuung.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Organisation für steuer- und rechtsberatende Berufe; Handel mit EDV-Systemen (Hard- und Software) und Büromaterial; Schulungsveranstaltungen; Dienstleistungen im Bürobereich.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen; Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder Darlehen; Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Absatz 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfonds) oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Nr. 9 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaft bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterhin erbringt die Gesellschat die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Kommanditgesellschaft.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Handel mit Kraftfahrzeugen sowie die Vermittlung von Verkäufen von Kraftfahrzeugen, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Handel mit Kfz-Ersatzteilen und -zubehör, Betrieb einer Fahrschule, Sport- und Rennwagenbau incl. Fahrzeug-Tuning, Mietwagenverleih, Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen für von der Gesellschaft abgeschlossene Warenverkäufe, Vermittlung von Leasingverträgen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Sozial- und gesundheitswirtschaftliche Humandienstleistungen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022